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New Business

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Thomas Meichle und Heiko Burrack haben zu einigen Themen eine sehr ähnliche Meinung. Bei anderen Fragen sehen sie die Dinge dagegen gänzlich anders;  dies gilt auch für das New Business. Beispielsweise, wenn es um Pitchhonorare geht! Sinn oder Unsinn, das ist die Frage in dieser Ausgabe von Burrack vs. Meichle.

„Kreation ist die Kernkompetenz von Werbeagenturen. Sie wird allerdings zu billig verkauft (häufig zum Nulltarif mitgeliefert)“, schreibt Thomas Meichle aktuell in einem Artikel in der W&V. Und tatsächlich: Die Leistungen, die Agenturen mittlerweile in Pitchpräsentationen erbringen, sind beinahe absurd hoch. Kann das Pitchhonorar das auffangen? In ihrem aktuellen Pro & Contra diskutieren Thomas Meichle und Heiko Burrack das Thema Pitchhonorare.

Contra Pitchhonorare

Pitchhonorare sind Unfug. Und das gleich aus zwei Gründen: erstens ist ein Pitchhonorar keine Bezahlung für eine Leistung, sondern ein Ausfallhonorar. Und zweitens sind dieser Honorare so gut wie bedeutungslos wenn man sie im Gesamtzusammenhang der Agentureinkünfte betrachtet. Die Agenturen legen zu viel Gewicht auf dieses „Honorar“ und verschaffen ihm so eine Bedeutung, die es gar nicht verdient.

Aber der Reihe nach: Wer zu einem New Business Pitch antritt, erbringt eine Leistung, die für den Kunden allerdings eher eine Art „bebildertes Angebot“ darstellt. Der Kunde will für dieses Angebot nichts bezahlen – er weiß ja noch gar nicht, ob er mit der Agentur arbeiten will. Die Agentur ihrerseits leistet aber bei den meisten New Business Pitches viel mehr, als es einem reinen Kostenangebot entspräche. Es werden Ideen entwickelt, Konzepte erarbeitet, Recherchen angestellt, Planungen durchgerechnet und meist auch Design, Gestaltung, Text – eben Kreation – präsentiert. Dafür verlangt die Agentur das „Pitchhonorar“. Die Höhe dieses sogenannten Honorars hat mit der Leistung nichts zu tun, es ist also auch keine Bezahlung für die gelieferte Arbeit. Deshalb muss das Pitchhonorar Ausfallhonorar heißen.

Die Versuchung der Kunden

Denn, bei Nichtbeauftragung der Agentur fällt etwas aus: Der Agentur der Auftrag, dem Kunden die dargebotene Leistung in Form der Präsentation, die er ja nicht nutzen darf. Beide sollten eigentlich mit leeren Händen dastehen. Der Kunde allerdings hat die Präsentation erhalten und kommt (auch bei einer Ablehnung der Agentur) leicht in Versuchung diese oder jene Idee, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht leicht verändert, dann doch einzusetzen.

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